ähm…. hallo?
gemäss kwg §18 in verbindung mit viertausendtrölfundsiebzighundert verschiedenen rundschreiben der bafin sind banken verpflichtet, sich die wirtschaftlichen verhältnisse ihrer kunden offenlegen zu lassen. zu diesem zweck habe ich vor zwei wochen einen kunden angeschrieben und ihn um einreichung einiger unterlagen gebeten. heute kam die antwort - nicht ganz das, was ich erwartet hatte…

großes vau in verbindung mit im voraus sieht sehr verdächtig aus, wenn ich mich nicht irre.
;)